FG München - Beschluss vom 19.09.2002
13 V 3152/02
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 ; FGO § 69 Abs. 2 ; FGO § 69 Abs. 3 ;

Doppelte Haushaltsführung mit dem Lebenspartner; Aussetzung der Vollziehung in Sachen; Einkommensteuer 1098

FG München, Beschluss vom 19.09.2002 - Aktenzeichen 13 V 3152/02

DRsp Nr. 2002/17127

Doppelte Haushaltsführung mit dem Lebenspartner; Aussetzung der Vollziehung in Sachen; Einkommensteuer 1098

Bei Begründung eines Zweitwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsorts bei der Lebensgefährtin des Steuerpflichtigen liegt keine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vor.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 ; FGO § 69 Abs. 2 ; FGO § 69 Abs. 3 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist im Hauptsacheverfahren (Az.: 13 K 3151/02) das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung.

Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Einspruchsentscheidung vom 21.06.2002, die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.

Der Antragsteller beantragt sinngemäß,

die Vollziehung des Einkommensteuerbescheids 1998 vom 04.09.1999 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21.06.2002 in Höhe der Einkommensteuerminderung, die sich bei Berücksichtigung zusätzlicher Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 11.692 DM ergibt, wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtsmäßigkeit auszusetzen.

Der Antragsgegner (Finanzamt) beantragt,

den Antrag abzulehnen.

Entscheidungsgründe:

II.