Doppelte Haushaltsführung: Neubeginn der Zweijahresfrist
FG Niedersachsen, vom 26.04.2001 - Aktenzeichen 11 K 224/99
DRsp Nr. 2002/2402
Doppelte Haushaltsführung: Neubeginn der Zweijahresfrist
Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung ist der Neubeginn der Zweijahresfrist nicht davon abhängig, dass die Beschäftigung am selben Ort für eine Mindestdauer unterbrochen worden ist.
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