I.
Streitig ist, ob Verpflegungsmehraufwendungen, Aufwendungen für eine nach Umzug weiterbenutzte Wohnung, die Rückzahlung eines Darlehens nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) sowie ein Mietverhältnis mit der Mutter des Klägers steuerlich zu berücksichtigen sind.
Der Kläger ist angestellter Arzneimittelvertreter und wird vom Beklagten - dem Finanzamt (FA) - für die Streitjahre 2003 und 2004 zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Er zog nach einer eingereichten Meldebescheinigung am 10. Dezember 2002 in sein neu gebautes Reihenhaus in der Vstr. ... in München ein. Zuvor bewohnte er eine Wohnung in der Sankt-Veit-Str. ... in München.
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