1. Die Vollziehung des Bescheids vom 7. April 2005 für das Jahr 2000 wird für die Dauer des Klageverfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer in Höhe von 88.843,10 EUR, des Solidaritätszuschlags in Höhe von 4.886,37 EUR und der Zinsen in Höhe von 15.984,00 EUR ausgesetzt.
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