FG Berlin vom 09.06.1997
VIII 128/94
Fundstellen:
DB 1998, 165
EFG 1998, 52

Drei-Objekt-Grenze nicht nur bei Wohnobjekten

FG Berlin, vom 09.06.1997 - Aktenzeichen VIII 128/94

DRsp Nr. 2001/2698

Drei-Objekt-Grenze nicht nur bei Wohnobjekten

Die sog. Drei-Objekt-Grenze ist auch auf die Veräußerung von Mehrfamilienhäusern und gewerblich genutzten Grundstücken uneingeschränkt anwendbar, so daß bei der Veräußerung von zwei Mehrfamilienhäusern und einem gewerblich genutzten Grundstücksteil (noch) nicht von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen ist.

Für die Praxis: