Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 25.03.2019 -
Die Kündigungsschutzklage des Klägers wird abgewiesen.
3.Die Beklagte wird verurteilt, 7.673,82 € brutto an den Kläger zu zahlen (Urlaubsabgeltung); der insoweit weitergehende Antrag des Klägers wird zurückgewiesen.
4.Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes und wohlwollendes Arbeitszeugnis zu erteilen.
5.Die Kosten beider Rechtszüge werden gegeneinander aufgehoben.
6.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|