BFH vom 25.01.1994
IX R 121/90

Drittleistungen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

BFH, vom 25.01.1994 - Aktenzeichen IX R 121/90

DRsp Nr. 1997/8628

Drittleistungen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Bei einem bestehenden Mietverhältnis rechnen Zahlungen eines Dritten zu den steuerpflichtigen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Zahlung in unmittelbarem rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Wohnungsüberlassung steht. Nach diesem Grundsatz gehört eine staatliche Prämie, die der Vermieter für die familiengerechte Belegung einer Wohnung erhält, zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Für die Praxis:

Der Steuerpflicht von staatlichen Prämien steht es nicht entgegen, wenn die Zahlung gleichzeitig an die Bedingung geknüpft ist, daß der Vermieter für einen bestimmten Zeitraum auf die Geltendmachung von Eigenbedarf verzichtet.