Duldungsbescheid wegen Grundstücksübertragung; Vertrag zwischen nahestehenden Personen; Duldungsbescheid; Grundstücksübertragung; Nahestehende Personen; Objektive Gläubigerbenachteiligung; Schuldrechtlicher Ersatzanspruch; Gläubigerbenachteiligungsvorsatz
FG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2009 - Aktenzeichen 15 K 1850/08 AO
DRsp Nr. 2010/13505
Duldungsbescheid wegen Grundstücksübertragung; Vertrag zwischen nahestehenden Personen; Duldungsbescheid; Grundstücksübertragung; Nahestehende Personen; Objektive Gläubigerbenachteiligung; Schuldrechtlicher Ersatzanspruch; Gläubigerbenachteiligungsvorsatz
1. Bei der Übertragung des Miteigentumsanteils an einem Grundstück des Steuerschuldners gegen Übernahme der grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen liegt eine den Erlass eines Duldungsbescheides nach § 191 Abs. 1AO i.V.m. § 3 Abs. 2AnfG rechtfertigende objektive Gläubigerbenachteiligung vor, soweit der in der Zwangsversteigerung erzielbare Wert des Grundstücks die vorrangigen Belastungen übersteigt.2. Schuldrechtliche Ersatzansprüche des Übernehmers bleiben daher außer Betracht.3. Die bei nahestehenden Personen gesetzlich vermutete Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass diesem ein dahingehender Vorsatz des Schuldners nicht bekannt war.