Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 25. Juni 2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Borken vom 14. Juni 2018 in seinem Ausspruch zum Versorgungsausgleich unter 2., 4. Absatz, betreffend die interne Teilung des Anrechts des Antragstellers bei dem C Verband, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|