Die angefochtene Entscheidung wird in Ziffer II, 1. Absatz des Tenors abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen (Vers. Nr. ...) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 6,6520 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto ... bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen, bezogen auf den 30.09.2021, übertragen.
Gerichtskosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf Euro 1.350 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beschwerdeführerin begehrt mit ihrer Beschwerde, den Ausspruch zum Versorgungsausgleich für bei ihr erworbene Anrechte der Antragstellerin nach einer veränderten Auskunft anzupassen.
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