Feststellunqszeitraum 2007:
Der Aufhebungsbescheid über die gesonderte Feststellung vom ... in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... wird dahingehend geändert, dass
die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von - ... €, der anrechenbare Zinsabschlag auf ... € und der Solidaritätszuschlag auf ... € festgestellt und wie folgt verteilt werden:
...
Feststellunqszeitraum 2008:
Der Feststellungsbescheid vom ... in der Fassung des Änderungsbescheides vom ... in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... wird dahingehend geändert, dass
1.die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von ... €, die anrechenbare Kapitalertragsteuer auf ... €, der Zinsabschlag auf ... € und der Solidaritätszuschlag auf ... € festgestellt und wie folgt verteilt werden:
...
2.die vorstehenden Einkünfte laufende Einkünfte der P-GmbH in Höhe von ... € enthalten, für die § 8b KStG Anwendung findet.
Die gegenüber den Klägerinnen zu 2) und 3) ergangenen negativen Feststellungsbescheide vom ... und die Einspruchsentscheidung vom ... werden aufgehoben.
Feststellungszeitraum 2009:
1. 2.
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