Streitig ist, ob Umsätze aus Pensionspferdehaltung der Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 Umsatzsteuergesetz - UStG - unterliegen, wenn es sich bei den Pferden überwiegend um Fohlen handelt.
Der Kläger ist Landwirt. Auf seinem landwirtschaftlichen Anwesen betreibt er auch eine Pensionspferdehaltung. Eingestellt sind vorwiegend Fohlen, aber auch einige ältere Pferde zur Rekonvaleszenz und „Gnadenbrotpferde“. Die Pferde werden in Gruppen getrennt nach Alter und Geschlecht gehalten. Für 100 € (Fn. 1) bzw. 120 €(Fn. 2) pro Monat und Pferd werden folgende Leistungen geboten: Offenstallhaltung, Weidegang, Futter und Entwurmung. Kosten für Tierarzt und Schmied werden extra berechnet.
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