Die Klägerin, eine Steuerberatungsgesellschaft, nimmt den Beklagten auf Zahlung von Steuerberaterhonorar in Anspruch.
Die Klägerin hat beantragt,
den Beklagten zu verurteilen, an sie 18.195,74 DM nebst 11 % Zinsen seit dem 23.09.1998 zu zahlen.
Der Beklagte hat beantragt,
die Klage abzuweisen.
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