I. Streitig ist die Passivierung sog. Vorschussleistungen aus einem Editionsvertrag.
Der Antragsteller (Ast) ist selbstständiger Musikproduzent und Autor.
Mit Wirkung zum 1.10.1995 gründete der Ast mit einem Musikverlag (V) die Edition D (vgl. Editionsvertrag - im Folgenden: Vertrag - vom 17.1.1996 - Bl. 10 ff GA). Die Gründung der Edition erfolgte zum Zwecke einer Zusammenarbeit auf dem Gebiet der weltweiten Publikation und verlegerischen Auswertung von Werken der Tonkunst (Kompositionen mit und/oder ohne Text; vgl. Präambel des Vertrags).
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