Die Beteiligten streiten darüber, ob eine Grundstückszuwendung steuerpflichtig ist.
Der Ehemann der Klägerin war Alleineigentümer mehrerer unbebauter Grundstücke, die mit einem Einheitswert von 21.700,-- DM als Stückländerei bewertet sind, und eines Hausgrundstücks in ... A., das als Zweifamilienhaus bewertet und dessen Einheitswert zum 01. Januar 1995 auf 290.400,-- DM festgestellt worden ist (Bl. 18 der Schenkungsteuerakten) . Eine der beiden Wohnungen des Hausgrundstücks mit einer Gesamtnutzfläche von 457,15 qm ist fremdvermietet. Die Wohnfläche dieser Wohnung beträgt 63,98 qm.
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