I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) verlangt vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--), ihm die für das Jahr 2000 durch Abzug vom Lohn seiner damaligen Ehefrau erhobene Einkommensteuer zu erstatten, weil er in diesem Jahr aus Vermietung und Verpachtung entsprechende Verluste hatte und die Eheleute Zusammenveranlagung gewählt haben.
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