Streitig ist die Höhe der als Betriebsausgabe abzugsfähigen Arbeitslöhne im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses.
Der Kläger ist verheiratet und wird im Streitjahr 2006 mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielt als IT-Berater und Systemmanager Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die Ehefrau ist Hausfrau. Nach eigenen Angaben ist sie darüber hinaus im Betrieb des Klägers als Bürogehilfin auf sog. 400 EURO-Basis beschäftigt.
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