OLG Rostock, vom 12.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 U 16/07
LG Rostock, vom 19.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 126/06
Eheliche Verbundenheit zwischen dem Kreditgeber einer GmbH und deren Gesellschafter als Indiz für eine Stellung als bloßer Treuhandgesellschafter und somit einen eigenkapitalersetzenden Kredit; Geltung der Grundsätze des Eigenkapitalersatzes im Stadium der Vor-GmbH und Ausschluss durch die Verlustdeckungshaftung der Gründungsgesellschafter; Erhebung eines vom Prozessgegner angetretenen Gegenbeweises als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Führung eines Indizienbeweises
BGH, Urteil vom 06.04.2009 - Aktenzeichen II ZR 277/07
DRsp Nr. 2009/14340
Eheliche Verbundenheit zwischen dem Kreditgeber einer GmbH und deren Gesellschafter als Indiz für eine Stellung als bloßer Treuhandgesellschafter und somit einen eigenkapitalersetzenden Kredit; Geltung der Grundsätze des Eigenkapitalersatzes im Stadium der Vor-GmbH und Ausschluss durch die Verlustdeckungshaftung der Gründungsgesellschafter; Erhebung eines vom Prozessgegner angetretenen Gegenbeweises als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Führung eines Indizienbeweises
a) Allein aus der ehelichen Verbundenheit zwischen dem Kreditgeber einer GmbH und deren Gesellschafterin ergibt sich kein Indiz dafür, dass sie bloße Treuhandgesellschafterin und deshalb der Kredit als eigenkapitalersetzend zu qualifizieren ist.b) Die Grundsätze des Eigenkapitalersatzes gelten auch im Stadium der Vor-GmbH und werden durch die Verlustdeckungshaftung der Gründungsgesellschafter (vgl. BGHZ 134, 333 ) nicht ausgeschlossen.c) Der Tatrichter darf einen Indizienbeweis nicht ohne Erhebung eines vom Prozessgegner angetretenen Gegenbeweises als geführt ansehen.
Tenor:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.