I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind verheiratet und wurden in den Streitjahren 1995 bis 1999 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist im Jahr 1957, die Klägerin ist im Jahr 1963 geboren.
Die Klägerin bezog in den Streitjahren 1995 bis 1997 geringe Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als Flugbegleiterin. Der Kläger erzielte im Wesentlichen Einkünfte als niedergelassener Arzt.
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