Der Kläger erzielte in den Streitjahren aus der Beschäftigung bei einem in M. ansässigen Arbeitgeber Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Als Unterkunft am Arbeitsort nutzte er bis Ende ... 2002 eine 60 qm große Wohnung in E. und ab dem 00.00.0000 eine 90 qm große Wohnung in K.
In seinen Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre beantragte der Kläger den Abzug von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung in Höhe von ... EUR für das Jahr 2002 und in Höhe von ... EUR für das Jahr 2003 als Werbungskosten. Die Aufwendungen des Jahres 2002 entfallen mit einem Anteil von ... EUR auf die Wohnung in E. und mit einem Anteil von ... EUR auf die Wohnung in K.. Die Aufwendungen für das Jahr 2003 verteilen sich demgegenüber mit ... EUR auf die Wohnung in K. und mit ... EUR auf 3 Heimfahrten nach F..
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|