Eigener Hausstand eines alleinstehenden Arbeitnehmers
FG Köln, Urteil vom 12.11.2007 - Aktenzeichen 5 K 3190/06
DRsp Nr. 2008/17745
Eigener Hausstand eines alleinstehenden Arbeitnehmers
Eine den Lebensmittelpunkt bildende Wohnung des Steuerpflichtigen wird nicht aus eigenem Recht genutzt, wenn diese an eine Personengesellschaft vermietet wird, an der der Steurepflichtige beteiligt ist.