Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der in Westjordanien geborene Kläger erzielte als Zahnarzt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Er nahm im Streitjahr (1989) an dem Zweiten Wissenschaftlichen Kongreß der Vereinigung der syrischen Zahnärzte in Damaskus/Syrien teil und machte dafür insgesamt Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend. Der Kongreß fand in der Zeit vom 9. Oktober 1989 bis zum 12. Oktober 1989 statt. Der Kläger gehörte als Mitglied des Deutsch-Syrischen Vereins zur Förderung der Wissenschaften dem Organisationskomitee an und hielt selbst am 11. Oktober 1989 einen 30-minütigen Fachvortrag. Im übrigen übersetzte er wissenschaftliche Vorträge vom Deutschen ins Arabische, war Begleiter der deutschen Delegation und fungierte als Dolmetscher bei den Gesprächen mit Kollegen der Zahnärztekammer Syriens und der zahnmedizinischen Fakultät der Universität Damaskus.
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