Der Kläger schuldete dem Beklagten am 16. August 2000 Steuern und steuerliche Nebenleistungen in Höhe von 9.085,36 DM, die größtenteils seit 1995 fällig waren. Zahlungen darauf wurden nicht geleistet.
Mit Urteil des Landgerichts - LG - Berlin vom 27. Mai 1998 wurde der Kläger zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Das Urteil wurde rechtskräftig. Er befindet sich in der Justizvollzugsanstalt - JVA -.
Dort ist er als Reinigungskraft tätig, wofür er im Jahre 2001 monatlich 358,66 DM netto erhielt. Von diesem Arbeitsentgelt stand dem Kläger ein so genanntes Hausgeld (§
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