I. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer GmbH & Co. KG, ist die Be- und Verarbeitung von Hölzern und Kunststoffen. Der einzige Geschäftsführer der --die Geschäfte der Klägerin führenden-- Komplementär-GmbH (GmbH), Z, wurde zum 31. Dezember 1997 von den Gesellschaftern von seinen Pflichten als Geschäftsführer entbunden und sein Dienstvertrag mit der GmbH aufgelöst. Ein neuer Geschäftsführer wurde erst in der Gesellschafterversammlung vom 21. September 1998 bestellt. Gleichzeitig wurde Z auch formell als Geschäftsführer abberufen.
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