BFH - Beschluss vom 26.10.2005
IX B 118/05
Normen:
EigZulG § 2 § 19 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 259
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 07.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 5054/04

Eigenheimzulage - Anschaffungszeitpunkt einer Wohnung

BFH, Beschluss vom 26.10.2005 - Aktenzeichen IX B 118/05

DRsp Nr. 2005/20424

Eigenheimzulage - Anschaffungszeitpunkt einer Wohnung

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass eine Wohnung i. S. von § 2 EigZulG im Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums angeschafft ist, d. h. in der Regel, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Lasten und Nutzen auf den Erwerber übergehen.

Normenkette:

EigZulG § 2 § 19 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.