FG Hessen, vom 12.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 1003/06
Eigenheimzulage; Änderungsbescheid; Treu und Glauben
BFH, Beschluss vom 09.05.2007 - Aktenzeichen IX B 15/07
DRsp Nr. 2007/11400
Eigenheimzulage; Änderungsbescheid; Treu und Glauben
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen das FA nach Treu und Glauben daran gehindert ist, einen bestandskräftigen Eigenheimzulagenbescheid nach § 15 Abs. 1EigZulG i.V.m. § 173 Abs. 1 Nr. 1AO wegen nachträglichen Bekanntwerdens von Tatsachen aufzuheben, ist nicht klärbar, da sie nur aufgrund der Gesamtumstände des einzelnen Falles beantwortet werden kann. Die Frage hat daher keine grundsätzliche Bedeutung.