BFH - Beschluss vom 09.05.2007
IX B 15/07
Normen:
AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; EigZulG § 50;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1454
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 12.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 1003/06

Eigenheimzulage; Änderungsbescheid; Treu und Glauben

BFH, Beschluss vom 09.05.2007 - Aktenzeichen IX B 15/07

DRsp Nr. 2007/11400

Eigenheimzulage; Änderungsbescheid; Treu und Glauben

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen das FA nach Treu und Glauben daran gehindert ist, einen bestandskräftigen Eigenheimzulagenbescheid nach § 15 Abs. 1 EigZulG i.V.m. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO wegen nachträglichen Bekanntwerdens von Tatsachen aufzuheben, ist nicht klärbar, da sie nur aufgrund der Gesamtumstände des einzelnen Falles beantwortet werden kann. Die Frage hat daher keine grundsätzliche Bedeutung.

Normenkette:

AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; EigZulG § 50;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet.