BFH - Urteil vom 05.12.2006
IX R 32/05
Normen:
EigZulG § 17 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 655
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 03.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 588/04

Eigenheimzulage: Anschaffung eines Genossenschaftsanteils

BFH, Urteil vom 05.12.2006 - Aktenzeichen IX R 32/05

DRsp Nr. 2007/2884

Eigenheimzulage: Anschaffung eines Genossenschaftsanteils

1. Unter einer "geleisteten" Einlage ist eine Geld(ein)zahlung zu verstehen, so dass die Einlage nicht durch Abtretung des Anspruchs auf Eigenheimzulage erbracht werden kann.2. Die Einlage für einen Genossenschaftsanteil ist auch dann nicht i. S. von § 17 Satz 3 EigZulG "geleistet", wenn ein anderes Mitglied der Genossenschaft, das seine Einlage in bar eingezahlt hat, einen Teil seines Geschäftsguthabens an das neu in die Genossenschaft aufgenommene Mitglied abtritt, auf diese Weise dessen Einlageverpflichtung erbringt und sich im Gegenzug dessen Anspruch auf Eigenheimzulage abtreten lässt.

Normenkette:

EigZulG § 17 ;

Gründe: