FG München - Urteil vom 10.05.2005
6 K 2349/02
Normen:
EigZulG § 9 Abs. 2 § 2 Abs. 2 ;

Eigenheimzulage bei Anbau, bei dem aus einem Einfamilienhaus zwei Wohnungen geschaffen werden, und fehlendem rechtlichen Eigentum

FG München, Urteil vom 10.05.2005 - Aktenzeichen 6 K 2349/02

DRsp Nr. 2005/9737

Eigenheimzulage bei Anbau, bei dem aus einem Einfamilienhaus zwei Wohnungen geschaffen werden, und fehlendem rechtlichen Eigentum

1. Entfällt auf den Anbau nur ein Drittel der Fläche der Wohnung für die Eigenheimzulage, die beantragt wird, und verbleibt die vorhandene Bausubstanz im Wesentlichen unverändert, liegt ein Ausbau bzw. eine Erweiterung vor. 2. Wirtschaftliches Eigentum, als Voraussetzung der Eigenheimzulage, muss sich auf das gesamte Objekt erstrecken, für das die Eigenheimzulage geltend gemacht wird.

Normenkette:

EigZulG § 9 Abs. 2 § 2 Abs. 2 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob der Klägerin ab 1998 Eigenheimzulage in voller Höhe zu gewähren ist.

Die Klägerin beantragte am 6. Juli 2000, ihr Eigenheimzulage für das Objekt XY ab dem Jahr 1998 zu gewähren. Es wurden Herstellungskosten in Höhe von 148.450 DM geltend gemacht.