1. Der Ablehnungsbescheid vom 8. März 2006 sowie die Einspruchsentscheidung vom 4. April 2006 werden aufgehoben und das Finanzamt verpflichtet, Eigenheimzulage in Höhe von 1.278,00 EUR ab dem Kalenderjahr 2004 festzusetzen.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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