I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Miteigentümerin eines Grundstücks zur Hälfte. Die andere Grundstückshälfte gehört ihrer Tochter. Für das auf dem Grundstück als sog. Niedrigenergiehaus errichtete Einfamilienhaus beantragte die Klägerin die Baugenehmigung. Das Einfamilienhaus wird von ihr und ihrem Ehemann seit Mai 1998 bewohnt. Zur Finanzierung des Hausbaus nahmen die Eheleute Darlehen auf.
Im Juni 1997 hatten die Klägerin und ihre Tochter vertraglich vereinbart, die Baukosten im Innenverhältnis je hälftig zu tragen und entsprechend auch den Kredit bei der Bausparkasse monatlich zu tilgen.
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