FG Saarland - Urteil vom 05.06.2002
1 K 94/99
Normen:
EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1 ; EigZulG § 8 S. 1 ;

Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung; Nachträglich unter nahen Angehörigen geschlossener Darlehensvertrag; Eigenheimzulage 1998 bis 2005

FG Saarland, Urteil vom 05.06.2002 - Aktenzeichen 1 K 94/99

DRsp Nr. 2002/13686

Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung; Nachträglich unter nahen Angehörigen geschlossener Darlehensvertrag; Eigenheimzulage 1998 bis 2005

1. Der Anspruch auf Eigenheimzulage bemisst sich nach den Anschaffungskosten für den Erwerb der Wohnung. Diese müssen bei Anschaffung des Objekts angefallen sein. 2. Im Fall einer mittelbaren Grundstücksschenkung hat der Beschenkte keine Anschaffungskosten. 3. Die Zulageberechtigung kann nicht erreicht werden, indem eine mittelbare Grundstücksschenkung durch Abschluss eines Darlehensvertrages nachträglich rückgängig gemacht wird. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Gestaltung bereits vor dem Grundstückserwerb intern im Familienkreis, jedoch äußerlich nicht erkenntlich, vereinbart gewesen ist, da eine solche nachträgliche Darlehengewährung unter fremden Dritten unüblich ist.

Normenkette:

EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1 ; EigZulG § 8 S. 1 ;

Tatbestand: