Abweichend vom Bescheid über Eigenheimzulage 2007 bis 2011 vom 26.11.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.03.2010 wird die Eigenheimzulage für die Jahre 2008 bis 2011 auf jeweils 2.850,– EUR festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren war notwendig.
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