Eigenheimzulage: Bemessungsgrundlage für Ausbauten und Erweiterungen
FG Baden-Württemberg, vom 12.04.1999 - Aktenzeichen 1 K 5/98
DRsp Nr. 2001/2607
Eigenheimzulage: Bemessungsgrundlage für Ausbauten und Erweiterungen
Bei Ausbauten oder Erweiterungen bilden allein die Herstellungskosten die Bemessungsgrundlage. Die Aufwendungen für die Anschaffung der Wohnung sind selbst dann nicht einzubeziehen, wenn diese zuvor aus dem Betriebsvermögen entnommen worden sind.
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