Die Beteiligten streiten darüber, ob das Finanzamt dazu berechtigt war, den zugunsten des Klägers erlassenen Bescheid über Eigenheimzulage aufzuheben.
Der Kläger errichtete im Jahre 2005 auf dem Grundstück seiner Mutter in H ein Gebäude. Die Mutter hatte bis zum Jahre 2002 einen landwirtschaftlichen Betrieb, den sie nach dem Tod ihres Ehemannes im Jahre 1998 übernommen hatte, fortgeführt und im Jahre 2002 aufgegeben.
Im Dezember 2003 stellte der Kläger, einen Bauantrag für den "Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport und Geräteraum". Der Landkreis erteilte dem Kläger am 2. April 2004 eine Baugenehmigung für das Bauvorhaben "Umbau einer Scheune mit Wohnhaus mit Garage".
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