I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Sie sind je zur Hälfte Eigentümer eines neu errichteten Reihenhauses, das sie im Jahr 2000 zu einem Kaufpreis von 610 000 DM erwarben und mit ihrem im Jahre 1998 geborenen Sohn bezogen.
Im März 2001 stellten die Kläger einen Antrag auf Eigenheimzulage ab dem Jahr 2000. In dem zur Antragstellung verwendeten Formularvordruck Zeilen 71 bis 73 fügten sie in das Leerfeld des Satzes "Der Gesamtbetrag der Einkünfte des Jahres, für das erstmals dieser Antrag gestellt wird, wird zusammen mit dem Gesamtbetrag der Einkünfte des vorangegangenen Jahres voraussichtlich ... nicht übersteigen." handschriftlich den Betrag "484.738 DM" ein.
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