FG Thüringen vom 10.07.2002
I 805/01
Normen:
EigZulG § 11 Abs. 2 ;

Eigenheimzulage: Erweiterung einer bereits geförderten Wohnung

FG Thüringen, vom 10.07.2002 - Aktenzeichen I 805/01

DRsp Nr. 2003/12157

Eigenheimzulage: Erweiterung einer bereits geförderten Wohnung

Werden angeschaffte benachbarte Wohnräume mit einer nach dem EigZulG geförderten Wohnung baulich verbunden und wird die nun größere Wohnung vom Anspruchsberechtigten zu eigenen Wohnzwecken genutzt, erhöht der Kaufpreis für die hinzuerworbenen Wohnräume die Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage.

Normenkette:

EigZulG § 11 Abs. 2 ;

Für die Praxis:

In diesen Fällen ist eine Neufestsetzung der Eigenheimzulage nach § 11 Abs. 2 EigZulG durchzuführen. Der Hinzuerwerb wirkt sich allerdings nicht erhöhend auf die Eigenheimzulage aus, wenn der Höchstbetrag bei der Bemessungsgrundlage von 51.120 EURO bereits vor dem Hinzuerwerb erreicht ist.