FG Hessen - Urteil vom 10.03.2003
5 K 5575/00
Normen:
EigZulG § 9 Abs. 2 ; EigZulG § 2 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 396

Eigenheimzulage; Erweiterung; Sanierung; Eigentumswohnung; Gepräge; Herstellung - Abgrenzung zwischen Herstellung und Erweiterung einer Wohnung

FG Hessen, Urteil vom 10.03.2003 - Aktenzeichen 5 K 5575/00

DRsp Nr. 2003/9341

Eigenheimzulage; Erweiterung; Sanierung; Eigentumswohnung; Gepräge; Herstellung - Abgrenzung zwischen Herstellung und Erweiterung einer Wohnung

Ist die neu erstellte Wohnfläche eines An- oder Ausbaus erheblich geringer als die im Altbau bei Baubeginn vorhandene und befinden sich die für die Erfüllung des Wohnungsbegriffs ausschlaggebenden Räume: Küche und Bad, im Altbauteil, geben die neue Bauteile der Wohnung nicht das Gepräge eines neu hergestellten Objekts.

Normenkette:

EigZulG § 9 Abs. 2 ; EigZulG § 2 Abs. 2 ;

Tatbestand: