FG Münster vom 24.09.1998
3 K 3746/95 E
Fundstellen:
EFG 1999, 953

Eigenheimzulage für Anbau auf fremdem Grundstück

FG Münster, vom 24.09.1998 - Aktenzeichen 3 K 3746/95 E

DRsp Nr. 2001/3048

Eigenheimzulage für Anbau auf fremdem Grundstück

Die Eigenheimzulage kann für einen Anbau auf einem fremden Grundstück auch dann nicht gewährt werden, wenn im Folgejahr ein dingliches Wohnungsrecht begründet wird.

Gründe:

Die Kläger begehren die Berücksichtigung von Baukosten gemäß § 10 e Abs. 1 und 6 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie die Gewährung von Baukindergeld gemäß § 34 f EStG.

Der Kläger hat 1993 mit Einverständnis seines Vaters auf dessen Grundstück einen Anbau errichtet. Auf dem Grundstück befand sich ein von den Eltern des Klägers und den Kläger bewohntes Zweifamilienhaus. Da es sich um ein Hanggrundstück handelt, wurde der Anbau in der Weise errichtet, dass die Erdgeschossräume des Anbaus sich auf derselben Ebene befinden wie das Obergeschoss des Altbaus. Im Altbau wurden Umbaumaßnahmen durchgeführt, so dass sich nunmehr die neu errichtete Wohnung der Kläger im gesamten Anbau und in einem Teil des Altbaus (Obergeschoss, Dachgeschoss) befindet. Die Eltern des Klägers bewohnen das Erdgeschoss des Altbaus und Teile des Obergeschosses. Auf die Fotographien Bl. 9 der FG-Akte wird hingewiesen.