Die Kläger sind Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.
Am 6. Juni 2005 ging beim beklagten Finanzamt (dem Finanzamt - FA -) ein Antrag der Kläger auf Eigenheimzulage ab dem Jahr 2003 für den Ausbau bzw. die Erweiterung des Objekts M-Str. in M ein. Als Baubeginn wurde der 1. Mai 2002 angegeben, als Jahr der Fertigstellung 2003 und als Beginn der Eigennutzung der 1. April 2003. Als Herstellungskosten wurden 72.706 EUR erklärt.
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