BFH - Beschluss vom 26.08.2002
IX R 75/01
Normen:
EigZulG § 17 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 15

Eigenheimzulage für Genossenschaftsanteile

BFH, Beschluss vom 26.08.2002 - Aktenzeichen IX R 75/01

DRsp Nr. 2002/17767

Eigenheimzulage für Genossenschaftsanteile

1. § 17 EigZulG setzt nicht voraus, dass der Anspruchsberechtigte eine Genossenschaftswohnung im Förderzeitraum zu eigenen Wohnzwecken nutzt.2. Es besteht ein Anspruch des Mitglieds auf EigZul unabhängig davon, wann dessen Beitritt zu der Genossenschaft wirksam wurde.3. Die im BMF-Schr. 10.02.1998 (BStBl I 1998, 190, Tz. 108 Satz 5) aufgestellten Voraussetzungen haben lediglich norminterpretierenden Charakter und sind nicht bindend.

Normenkette:

EigZulG § 17 ;

Gründe:

In dem Revisionsverfahren streiten die Beteiligten über die Rechtmäßigkeit eines an die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Wohnungsbaugenossenschaft, gerichteten Auskunftsersuchens gemäß § 93 der Abgabenordnung (AO 1977).