FG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.01.2003
12 K 245/02
Normen:
AO (1977) § 163 ; EigZulG § 9 Abs. 2 S. 3 ; EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 3 ;

Eigenheimzulage für Miteigentumsanteil an einem Einfamilienhaus mit zwei Wohnungen; Eigenheimzulage ab 1998

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.01.2003 - Aktenzeichen 12 K 245/02

DRsp Nr. 2003/14842

Eigenheimzulage für Miteigentumsanteil an einem Einfamilienhaus mit zwei Wohnungen; Eigenheimzulage ab 1998

Erwerben zwei Personen ein Einfamilienhaus, das über zwei abgeschlossene Wohnungen verfügt, zu Miteigentumsanteilen in Höhe des Werts der jeweiligen Wohnung und ist schuldrechtlich vereinbart, dass jeder der Beteiligten einen unmittelbaren Anspruch auf Alleinnutzung der jeweiligen Wohnung hat, so hat der seine Wohnung nutzende Miteigentümer entsprechend der Billigkeitsregelung in Tz. 66 des BMF-Schreibens vom 10.12.1998 (BStBl I 1998, 190) Anspruch auf den vollen Fördergrundbetrag.

Normenkette:

AO (1977) § 163 ; EigZulG § 9 Abs. 2 S. 3 ; EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 3 ;

Tatbestand:

Strittig ist die Höhe der Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagegesetz (EigZulG).