Der Kläger begehrt Eigenheimzulage.
Der Kläger bewohnte mit seiner Familie und seiner Mutter (geb. am 20. Juni 1928) ein seiner Mutter gehörendes Wohngebäude in W. Mit Kaufvertrag vom xx. Juli 1998 veräußerte die Mutter das Grundstück an den Kläger. Der Kaufpreis wurde mit DM 200.000 vereinbart. Der Kläger räumte der Mutter ein lebenslängliches und unentgeltliches Wohnungsrecht an dem Wohnbereich im Erdgeschoss ein. Bewertungsrechtlich handelt es sich bei dem Gebäude um ein Einfamilienhaus.
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