FG Düsseldorf - Urteil vom 10.05.2005
9 K 4016/01 EZ
Normen:
EigZulG § 8 Satz 1 ; BGB § 488 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 83

Eigenheimzulage; Mittelbare Grundstücksschenkung; Angehörigendarlehen; Fremdvergleich; Rückzahlungsanspruch; Nachweis; Tilgungsleistung - Eigenheimzulage auch bei Finanzierung über Familiendarlehen

FG Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2005 - Aktenzeichen 9 K 4016/01 EZ

DRsp Nr. 2005/12398

Eigenheimzulage; Mittelbare Grundstücksschenkung; Angehörigendarlehen; Fremdvergleich; Rückzahlungsanspruch; Nachweis; Tilgungsleistung - Eigenheimzulage auch bei Finanzierung über Familiendarlehen

1. Begünstigte Anschaffungskosten i.S.d. EigZulG liegen auch vor, wenn der Wohnungserwerber den Kaufpreis mit einem fremdüblichen Anforderungen an Verzinsung und Besicherung nicht standhaltenden Angehörigendarlehen finanziert. 2. Maßgebend ist in diesem Fall, ob der Erwerber hinsichtlich der eingesetzten Geldmittel einem zivilrechtlichen Rückzahlungsanspruch der Angehörigen nach § 488 Abs. 1 BGB ausgesetzt ist. 3. Ein solches Darlehensverhältnis wird durch vertragsgemäße Tilgungsleistungen hinreichend belegt.

Normenkette:

EigZulG § 8 Satz 1 ; BGB § 488 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer Eigenheimzulage gegeben sind.