Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Kläger sowie ihre Tochter, S., und deren Ehemann, M., erwarben mit Kaufvertrag vom …, auf dessen Inhalt verwiesen wird, zu jeweils einem Anteil von 25 vom Hundert ein sanierungsbedürftiges Doppelhaus in W.. Die Kläger sanierten eine Hälfte des Doppelhauses und nutzen ihre Doppelhaushälfte seit Dezember 2003 zu eigenen Wohnzwecken.
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