I.
Die Antragstellerin (AStin) hat zusammen mit ihrer unter dem Az. ... erfassten Klage i.S. Eigenheimzulage ab 2002 Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gestellt. Eine Erklärung über die persönlichen Verhältnisse wurde mit Datum vom 29. März 2004 vorgelegt. Hierauf wird Bezug genommen.
Der Hauptsache liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die AStin erwarb am 30. September 2002 aufgrund Abtretung der Rechte aus dem im Zwangsversteigerungsverfahren ihrem Ehemann M erteilten Zuschlag das Anwesen B für 75.200 EUR.
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