Frau J. beteiligte sich mit Erklärung vom 28.10.2003 an der E. Wohnungsbaugenossenschaft eG bei und erwarb 27 Geschäftsanteile zu je 200 EUR, insgesamt also Genossenschaftsanteile in Höhe von 5.400,00 EUR. Auf die Genossenschaftsanteile zahlte sie zunächst einen Betrag in Höhe von 1.100 EUR ein. Die Anteile wurden von der Klägerin finanziert.
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