FG Niedersachsen - Urteil vom 13.08.2004
3 K 343/02
Normen:
EigZulG § 8 ; EigZulG § 9 Abs. 2 ; HGB § 255 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 258

Eigenheimzulage; Teilentgeltliche Anschaffung; Vollverschleiß; Nachträgliche Herstellungskosten - Eigenheimzulage bei teilentgeltlicher Anschaffung

FG Niedersachsen, Urteil vom 13.08.2004 - Aktenzeichen 3 K 343/02

DRsp Nr. 2005/732

Eigenheimzulage; Teilentgeltliche Anschaffung; Vollverschleiß; Nachträgliche Herstellungskosten - Eigenheimzulage bei teilentgeltlicher Anschaffung

1. Bei Bewohnbarkeit eines Hauses ist ein Vollverschleiß nicht anzunehmen. 2. Wird eine Wohnung teilentgeltlich erworben, sind nachträgliche Herstellungskosten nur im Verhältnis des Entgelts zum Verkehrswert der Wohnung aufzuteilen. Nur hinsichtlich des entgeltlichen Teils kommt eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage der Eigenheimzulage in Betracht.

Normenkette:

EigZulG § 8 ; EigZulG § 9 Abs. 2 ; HGB § 255 ;

Tatbestand:

Zwischen den Parteien ist die Höhe der Bemessungsgrundlage für die festzusetzende Eigenheimzulage ab dem Jahr 1997 ist Streit.