I. Die Mutter des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) war Eigentümerin eines Hauses, das sie und der Bruder des Klägers bewohnten. Nach dem Ausbau des Untergeschosses wurde das Haus in zwei Eigentumswohnungen aufgeteilt. Der Kläger und sein Bruder kauften der Mutter jeweils eine Eigentumswohnung ab. Der Bruder des Klägers nutzt die im Untergeschoss entstandene neue Wohnung für sich und seine Familie; die Mutter des Klägers nutzt unverändert ihre bisherige Wohnung.
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