BFH - Beschluß vom 19.07.1999
IX B 43/99
Normen:
EStG § 21 Abs. 2 ; EigZulG § 4 S. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 35

Eigenheimzulage: unentgeltliche Überlassung als Eigennutzung

BFH, Beschluß vom 19.07.1999 - Aktenzeichen IX B 43/99

DRsp Nr. 1999/8753

Eigenheimzulage: unentgeltliche Überlassung als Eigennutzung

Eine Wohnung wird nicht unentgeltlich i.S. von § 4 Satz 2 EigZulG überlassen, wenn der Nutzungsberechtigte seine Berechtigung nicht vom Eigentümer ableitet, insbesondere wenn sich der bisherige Eigentümer bei der Veräußerung ein Nutzungsrecht vorbehalten hat.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 2 ; EigZulG § 4 S. 2;

Gründe:

Die Beschwerde ist unzulässig, weil ihre Begründung nicht den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung entspricht. Es fehlt an der schlüssigen Darlegung eines Zulassungsgrundes.