BFH - Beschluss vom 24.10.2007
IX B 122/07
Normen:
EigZulG § 4 S. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 346
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 03.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 158/01

Eigenheimzulage; Unentgeltlichkeit

BFH, Beschluss vom 24.10.2007 - Aktenzeichen IX B 122/07

DRsp Nr. 2008/766

Eigenheimzulage; Unentgeltlichkeit

1. Es ist höchstrichterlich geklärt, dass eine Wohnungsüberlassung ohne Gegenleistung gleich welcher Art und Höhe unentgeltlich i. S. des § 4 Satz 2 EigZulG ist. 2. Ob eine Gegenleistung vorliegt, ist nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse zu bestimmen.

Normenkette:

EigZulG § 4 S. 2;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet.